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Führung der Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie die Finanzbuchhaltung, um Ihre Geschäftsvorfälle korrekt, wahrheitsgetreu und vollständig zu erfassen. Die Führung der Finanzbuchhaltung sowie alle damit verbundenen Verpflichtungen erfüllen wir gewissenhaft und termingerecht. Eine zuverlässige Buchhaltung ist für die korrekt und wahrheitsgetreu Erstellung des Jahresabschlusses unerlässlich. Nachfolgend listen wir die wichtigsten Auflagen und Meldungen auf.

Führung der einfachen und ordentliche Buchhaltung für Unternehmen und Freiberufler

Um den steuerlichen und zivilrechtlichen Normen nachzukommen sind Unternehmen und Freiberufler verpflichtet, die Rechnungen und Dokumente monatlich oder vierteljährlich buchhalterisch zu erfassen. Die Pflicht zur Führung der einfachen oder ordentlichen Buchhaltung hängt von Faktoren wie Gesellschaftsform und Höhe der Umsatzerlöse ab. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die optimale Buchhaltungsform zu finden. 

Umsatzsteuerabrechnung und vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung

Erstellung der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuerabrechnung und fristgerechte Vorbereitung der F24 Zahlungsformulare: Die F24 Zahlungsformulare werden telematisch an die Bank gesendet und falls gewünscht, bei Fälligkeit direkt vom Bankkonto unserer Mandanten abgebucht. Über die Höhe der einzuzahlenden Beträge informieren wir unsere Mandanten vor der Fälligkeit. Im Zuge der Umsatzsteuerabrechnung wird die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung abgefasst und telematisch an das Finanzamt versandt.

Intrastatmeldung

Unternehmen und Freiberufler, welche Einkäufe und Verkäufe innerhalb der Europäischen Union (EU) tätigen, müssen abhängig von der Höhe der innergemeinschaftlichen Einkäufe und der getätigten innergemeinschaftlichen Verkäufe eine monatliche oder vierteljährliche Intrastatmeldung abfassen. Wir kümmern uns um die fristgerechte Abfassung und Versendung sowie um alle formalen und substanziellen Verpflichtungen diesbezüglich. 

Grenzüberschreitende Geschäfte (sog. „Esterometromeldung“)

Es besteht die Pflicht, dem Finanzamt auf elektronischem Wege sämtliche Daten in Bezug auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gegenüber bzw. von nicht in Italien ansässigen Wirtschaftsteilnehmern zu übermitteln. 

Geschäfte, für die ein Zollschein oder eine elektronische Rechnung über das Austauschsystem „SDI“ ausgestellt wurde, müssen nicht in der Esterometromeldung berücksichtigt werden. 

Der Erhalt und das Ausstellen von Rechnungen in Papierformat an ausländische Unternehmen und Freiberufler unterliegen einer vierteljährlichen Meldung an das Finanzamt. 

Übermittlung von buchhalterischen Dokumenten

Damit Sie laufend über Ihre Buchhaltung und Unternehmenszahlen informiert sind, senden wir Ihnen monatlich oder vierteljährlich eine Saldenbilanz zu. Sollten Sie eine ordentliche Finanzbuchhaltung führen, übermitteln wir Ihnen falls gewünscht eine Liste der offenen Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten zum jeweiligen Monatsende. 

Wir kümmern uns gewissenhaft  und termingerecht um Ihre Finanzbuchhaltung.

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