SCHNELLANFRAGE
RICHIEDI PREVENTIVO
REQUEST A QUOTE

Jahresabschlussprüfung

Die Wirtschaftsprüfung hat zunächst einen gesetzlichen Auftrag – den der Jahresabschlussprüfung. Der Wirtschaftsprüfer prüft die korrekte und wahrheitsgetreue Erstellung des Jahresabschlusses nach den italienisch geltenden Rechnungslegungsstandards (OIC) und gesetzlichen Normen (siehe hierzu auch Erstellung Jahresabschluss). Unsere Prüfungstätigkeit wird entsprechend den International Standards on Auditing (ISA), welche für Italien gem. Art. 11 des D.Lgs. 39/2010 übersetzt und angepasst worden sind („ISA Italia“), ausgeführt.

Sowohl Banken und Stakeholder als auch die Unternehmen selbst vertrauen darauf, dass der Wirtschaftsprüfer ein eigenständiges und objektives Urteil zu einem geprüften Abschluss abgibt. Dies setzt voraus, dass dieser unabhängig und somit frei von Bindungen zu dem zu prüfenden Unternehmen ist. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, wonach ein Wirtschaftsprüfer von der Abschlussprüfung ausgeschlossen ist, sofern Zweifel an seiner Unabhängigkeit bestehen.

Während der Prüfung Ihres Unternehmens werden Chancen und Risiken offengelegt, Überwachungssysteme optimiert und interne Betriebsabläufe verbessert. Um die Störungen der Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen so gering wie möglich zu halten, planen wir die Prüfung in enger Abstimmung mit allen Verantwortlichen.

Nicht alle italienischen Kapitalgesellschaften unterliegen zwangsläufig der gesetzlichen Wirtschaftsprüfung. Sofern Ihr Unternehmen folgende Kriterien erfüllt, obliegt es der gesetzlichen Wirtschaftsprüfung.

Bei Überschreiten von mindestens einem der folgenden Grenzwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ist Ihr Unternehmen dazu verpflichtet, ein Prüfungsorgan bzw. einen Abschlussprüfer zu ernennen.

  • Bilanzsumme: 4 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: 4 Millionen Euro
  • Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: 20

Der Wirtschaftsprüfer wird durch die Gesellschafterversammlung für eine Dauer von 3 Geschäftsjahren ernannt. Im Zuge der Ernennung durch die Gesellschafterversammlung wird auch das jährliche Honorar des Wirtschaftsprüfers festgelegt. Nach Ablauf des Mandats hat die Gesellschafterversammlung die Möglichkeit, denselben Wirtschaftsprüfer für weitere 3 Jahre zu ernennen.

Wie von den ISA Italia vorgesehen, erfolgt die Jahresabschlussprüfung auf Basis von Stichproben der Belege und der Informationen, die im Jahresabschluss enthalten sind. Aufgrund der Stichprobenauswahl in der Prüfungsdurchführung besteht ein unvermeidbares Risiko, dass eventuelle betrügerische Handlungen, Fehler und Unregelmäßigkeiten unentdeckt bleiben. Aufgedeckte betrügerische Handlungen, Fehler und Unregelmäßigkeiten werden umgehend dem Verwaltungsorgan mitgeteilt. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit und der Korrektheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sowie die Angemessenheit der erfolgten Schätzungen durch das Verwaltungsorgan sowie der Bewertung des gesamten Jahresabschlusses.

Nach Abschluss der Arbeiten zum Jahresabschluss wird der Bestätigungsvermerk gemäß den International Standards on Auditing (ISA Italia) über die gesetzliche Abschlussprüfung ausgestellt. Sofern wir es für notwendig erachten, wird zusätzlich ein Schreiben an das Verwaltungsorgan verfasst (sog. management letter), das unsere Kommentare und Anweisungen zu den Aspekten des internen Kontrollsystems und zur Anwendung der Buchführungsverfahren, die uns aufgezeigt wurden und für welche wir weitere Verbesserungen und Änderungen empfehlen, enthält.

Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Freiwillige Prüfungen werden Ihnen zwar nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, können aber zum kontinuierlichen Erfolg Ihres Unternehmens beitragen. Die Informationsbedürfnisse externe Adressaten des Jahresabschlusses, haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Beurteilung der Ordnungs­mäßigkeit der Rechnungslegung durch einen Wirtschaftsprüfer, kann besonders bei Kreditgesprächen mit Banken von hohem Wert sein.

Um den in den letzten Jahren gestiegenen und weiter steigenden Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung gerecht zu werden, bieten wir Ihnen wahlweise eine vollständige Jahresabschlussprüfung oder lediglich eine prüferische Durchsicht der wichtigsten Zahlen nach den Vorgaben Ihrer Unternehmensleitung oder Ihres Konzernabschlussprüfers an.

Wir passen unsere freiwillige Prüfung an Ihre individuellen Bedürfnisse an. In diesem Zusammenhang bieten wir unseren Mandanten folgende Leistungen an:

  • vollumfängliche freiwillige Prüfungen
  • individuelle Untersuchungshandlungen
  • Erstellung von individuellen Stellungnahmen

Unser Ziel ist es, mit unseren umfassenden, hochwertigen und zukunftsgerichteten Dienstleistungen in der Wirtschaftsprüfung für unsere Mandanten einen Mehrwert zu schaffen.

Unser Ziel ist es, duch die Prüfung einen Mehwert für unsere Mandanten  zu schaffen.

schnellanfrage
Richiedi preventivo